21.03.2019
femme en voiture avec son chapeau par la fenetre

Ich bin Grenzgänger und habe einen Ausweis G. Welche Dokumente muss ich für einen Kredit vorweisen können?

Kredit für Grenzgänger: ja, aber welche Dokumente müssen eingereicht werden?

Ein Konsumentenkredit für Grenzgänger (Ausweis G) ist in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Da der Antragsteller ein ausländischer Staatsbürger ist und ausserhalb der Schweiz wohnt, sind natürlich etwas mehr Unterlagen erforderlich als bei einem Kreditantrag eines Schweizer Kunden.

Hier ist eine vollständige Liste der Unterlagen, die Sie benötigen, um einen Kredit zu beantragen, falls Sie Grenzgänger sind:

  • Eine Grenzgängerbewilligung (Vorder- und Rückseite), die mindestens seit 4 Jahren gültig ist.
  • Eine Kopie Ihrer letzten drei Lohnabrechnungen
  • Eine Kopie Ihrer Strom- oder Telefonrechnung, um Ihre ausländische Adresse zu bestätigen.
  • Eine Kopie Ihrer letzten drei Kontoauszüge für Ihre schweizerischen* und ausländischen Bankkonten

Wenn Sie seit drei Jahren über einen G-Ausweis verfügen, können wir unter bestimmten Bedingungen Ihr Dossier prüfen. Falls Ihr G-Ausweis aber seit weniger Jahren gültig ist, können Sie leider in der Schweiz keinen Privatkredit erhalten.

*Um einen Kredit in der Schweiz beantragen zu können, ist es wichtig, ein Schweizer Bankkonto zu haben. Ohne ein solches können die Banken keine Auszahlungen vornehmen. 

 

Ist das alles? Was ist mit Ausnahmefällen?

« Meine Grenzgängerbewilligung ist weniger als drei Jahre alt, aber ich habe jahrelang in der Schweiz gelebt. Ist ein Kredit doch möglich? »

Wenn Ihr G-Ausweis weniger als drei Jahre alt ist, Sie aber in der Vergangenheit bereits in der Schweiz gelebt (B- oder sogar C-Ausweis) oder gearbeitet haben, ist ein Kredit eventuell doch möglich. Voraussetzung dafür ist zwingend ein Arbeitsvertrag ohne Unterbrechung zwischen den Wechseln der Aufenthaltsbewilligung und/oder des Landes.

Wenn Sie also seit mehr als drei Jahren in der Schweiz im selben Unternehmen arbeiten, Ihr G-Ausweis aber weniger als drei Jahre alt ist, können wir Ihr Dossier analysieren, um zu sehen, ob ein Kredit für Sie doch in Frage kommt.

 

Schweizer Nationalität, aber in Frankreich wohnhaft

Wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger sind, aber in Frankreich oder einem unserer Grenzländer wohnen, können Sie ebenfalls einen Kredit aufnehmen, sofern Sie in der Schweiz angestellt sind. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, haben Sie keinen G-Ausweis. Es werden jedoch die gleichen Dokumente wie bei einem Grenzgänger verlangt, mit Ausnahme Ihrer Schweizer Identitätskarte oder Ihres Passes. In diesem Fall ist die dreijährige Gültigkeitsdauer nicht erforderlich.

Eine Liste der nötigen Dokumente finden Sie unter diesem Link.

 

Bankverbot

Wenn ein französischer Grenzgänger von einer Bank akzeptiert wird und der Vertrag unterzeichnet wurde, verlangt die Bank in der Schweiz ein von der französischen Bank ausgestelltes Dokument, das beweist, dass Sie kein Bankverbot haben.

Wenn diese Akte nicht leer ist und auf schlechte Erfahrungen hinweist, selbst wenn es sich um Tätigkeiten im Ausland handelt, müssen wir den Kreditvertrag wieder kündigen.

Wenn Sie also ein Bankverbot haben oder in Frankreich negativ registriert sind, ist es Ihnen leider nicht möglich, einen Kreditantrag zu stellen, auch nicht in der Schweiz. 

 

Vertragsbedingungen für einen Grenzgänger

Milenia arbeitet mit den meisten Banken zusammen, die in der Schweiz Privatkredite vergeben. Allerdings vergeben nur zwei dieser Banken Kredite an Grenzgänger.

Was die Zinssätze betrifft, so liegen diese für Grenzgänger in der Regel zwischen 7% und 9%, je nach den spezifischen Bedingungen der beiden einzigen Banken, die G-Ausweise in Betracht ziehen.

Die Beträge reichen von CHF 3'000 bis CHF 400'000 und die Laufzeiten von 6 Monaten bis 84 Monaten. 

 

Sie erfüllen die Bedingungen?

Dann warten Sie nicht länger! Milenia bearbeitet Ihre Anfrage innerhalb weniger Minuten, kostenlos und unverbindlich mit dem Ziel, den besten Zinssatz zu finden, und gibt Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Sie können jetzt eine Anfrage an diese Adresse senden oder uns unter 043 501 67 78 anrufen.



Wie kann ein vorhandener Kredit übernommen werden?

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