Coronavirus
26.03.2020

Coronavirus: Kredite für KMUs sind verfügbar

Das vom Bundesrat angekündigte Programm zur Vergabe von verbürgten Krediten an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tritt heute, am 26. März 2020, in Kraft. Ab sofort können die Unternehmen ihre Kreditanträge bei ihrer jeweiligen Bank beantragen.

Wie funktioniert das genau?

Das vom Bundesrat angekündigte Programm, das gemeinsam vom Bund und den Banken ausgearbeitet wurde, soll Unternehmen, die von der Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus betroffen sind, Zugang zu Krediten verschaffen und so Liquiditätsengpässe überbrücken helfen. Das Programm wird am Donnerstag, den 26. März 2020, in Kraft treten. Die betroffenen KMU (Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen) erhalten finanzielle Unterstützung. Diese erfolgt in Form von Krediten, die durch Solidarbürgschaften abgesichert sind und welche die Unternehmen bei den Banken aufnehmen können. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die im Jahr 2019 einen Umsatz von bis zu CHF 500 Millionen erzielt haben.

 

Der Kreditantrag ist ab sofort auf der Internetseite https://covid19.easygov.swiss/ verfügbar..

Die Unternehmen müssen bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Insbesondere müssen sie eine Selbstdeklaration abgeben, dass sie aufgrund der Coronavirus-Pandemie Umsatzeinbussen erlitten haben. Das Programm baut auf den bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen auf und sieht zwei Arten von Krediten vor, die gemäss der Verordnung über Solidarbürgschaften im Zusammenhang mit COVID-19 verbürgt werden:

Es sind zwei Arten von Krediten möglich

  • Covid-19-Kredit: Beträge bis zu CHF 0,5 Mio. pro Geschäftspartner werden von den Banken nach vereinfachten Modalitäten ausgezahlt und vom Bund über die Bürgschaftsorganisationen zu 100% garantiert. Der Zinssatz beträgt derzeit 0%.
  • Covid-19-Plus-Kredit: Für Beträge über CHF 0,5 Mio. und bis zu CHF 20 Mio. werden die Beträge zu 85% vom Bund über die Bürgschaftsorganisationen verbürgt. Die Anträge müssen von den beteiligten Banken vorher kurz geprüft werden. Der Höchstbetrag der Kredite ist auf CHF 20 Millionen pro Geschäftspartner festgelegt. Der Zinssatz für den vom Bund verbürgten Kredit liegt derzeit bei 0,5 %

 

"Für uns Banken ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Unternehmen auf einfache und schnelle Weise über die notwendige Liquidität verfügen können, um so die wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Coronavirus-Situation abzumildern. In dieser schwierigen Zeit nehmen die Banken ihre Verantwortung als Kreditgeber für die Wirtschaft weiterhin vollständig wahr und beteiligen sich an dem Programm. Damit ist sichergestellt, dass die betroffenen KMU Zugang zu Krediten haben, die durch Solidarbürgschaften abgesichert sind", betont Herbert J. Scheidt, Präsident der SBVg.

 

Ein Hilfspaket in Höhe von 20 Milliarden Franken ist vom Bundesrat für die vom Bund verbürgten Kredite vorgesehen. Es musste ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen dem, was die Wirtschaft verlangt, und dem, was der Finanzplatz fordert. "Aber wir haben keine andere Wahl." Die verbürgten Kredite würden nicht alle Probleme der KMU lösen, aber Zehntausende Arbeitslose müssten unbedingt verhindert werden, erklärte der Finanzminister Ueli Maurer.

 

Welche Kreditbeträge sind möglich?

Unternehmen können bei ihrer Bank Überbrückungskredite in Höhe von bis zu 10% ihres Jahresumsatzes bis zu einer Obergrenze von 20 Millionen beantragen. Dazu müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen und unter anderem erklären, dass sie aufgrund der Coronavirus-Pandemie erhebliche Umsatzverluste erlitten haben.

Für den Generaldirektor der Zürcher Kantonalbank, Martin Scholl, ist das Missbrauchsrisiko begrenzt, da der Kredit von Bankern vergeben wird, die ihre Kunden kennen. Die Banken seien auch nicht verpflichtet, einen Kredit zu gewähren, stellte die Staatssekretärin für internationale Finanzfragen, Daniela Stoffel, fest.

 

Zu welchem Zinssatz werden Kredite vergeben?

Die Kredite sind innerhalb von fünf oder sogar sieben Jahren zurückzuzahlen und werden bis zu einem Betrag von 500'000 Franken schnell und unbürokratisch ausgezahlt. Die Kredite werden zu 100% vom Bund garantiert und sind zinsfrei.

Kredite über 500'000 Franken werden zu 85% vom Bund garantiert. Die Gläubigerbank beteiligt sich mit 15%. Da diese Kredite bis zu 20 Millionen pro Unternehmen betragen können, erfordern sie eine gründlichere Prüfung durch die Banken und werden daher mit einem Zinssatz von 0,5% belegt.

Da viele KMU nur über ein Konto bei der PostFinance verfügen, wird diese auch Kredite bis zu 500'000 Franken unbürokratisch vergeben können. Der Bundesrat betont, dass es sich nicht um eine Aufhebung des Kreditvergabeverbots für die PostFinance handelt, sondern um eine vorübergehende Massnahme im Rahmen dieses Programms.

Die Banken bereiteten sich auf einen massiven Ansturm von Anträgen vor. Mehrere hundert Kundenberater stünden bereit, erklärten Martin Scholl und André Helfenstein, Manager der Swiss Universal Bank bei der Credit Suisse. Das Ziel ist es, den Kunden innerhalb von 30 Minuten einen Kredit gewähren zu können, Neukunden innerhalb eines Tages. 

 

Hilfe von der SNB?

Um die Banken zu begleiten, hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) am Mittwoch mehrere Massnahmen angekündigt. Erstens stellt sie eine Reihe von sogenannten Refinanzierungsfazilitäten zur Verfügung, damit sich die Banken bei Bedarf neues Geld beschaffen können, um diese Kredite vergeben zu können.

Zweitens hat die SNB den Bund gebeten, den antizyklischen Puffer senken zu können, ein Instrument, das 2014 aktiviert wurde, um die Überhitzung des Immobilienmarktes zu mildern. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass die Banken mehr oder weniger Kapital binden müssen, wenn sie einen neuen Kredit vergeben. In diesem Fall schlägt die SNB nun vor, dass die Banken weniger Kapital blockieren können. Auch die Finanzaufsichtsbehörde FINMA wird weniger streng sein. Die FINMA ruft die Manager zudem zu einer gewissen Zurückhaltung bei Dividendenzahlungen auf. Solide Institutionen, die ihre Auszahlungen einschränken oder aufschieben, werden länger solide bleiben, so die FINMA.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

Milenia steht Ihnen zur Verfügung, alle unsere Dienstleistungen sind auch in dieser Krisenzeit verfügbar. Wir sind jederzeit erreichbar, per Telefon oder E-Mail, auch via WhatsApp, um Ihnen das Leben leichter zu machen. Unser Team ist jederzeit verfügbar, um unseren Kunden zu helfen, um Ihre Fragen zu beantworten, aber auch um Ihnen bei den administrativen Schritten zu helfen, für Ihren Privatkredit, Ihren KMU-Kredit classic oder um Ihnen zu helfen, ein vom Bund angebotenes Darlehen zu erhalten, Covid-19-Kredite oder  Covid-19-Kredite-Plus.

 

Haben Sie Mut in diesen schwierigen Zeiten und zögern Sie nicht, sich bei Fragen an uns zu wenden. Unser Team im Homeoffice steht Ihnen unter 043 501 67 78 zur Verfügung.

 

 



Beispiel einer Berechnung: Darlehen CHF 10'000. Bei einem effektiven Jahreszinssatz zwischen 4.9 % und 11.95 % und einer Laufzeit von 12 Monaten ergeben sich Zinsen von insgesamt CHF 261.80 bis CHF 624.80. Laufzeit: 6-120 Monate; maximaler Jahreszinssatz (einschliesslich aller Kreditkosten) 11.95 %. Die Gewährung des Kredits ist untersagt, wenn sie zu einer Überschuldung des Verbrauchers führt. (Art. 3 UWG)

 

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